Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern sind die Anschaffungskosten von bestimmten Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens erst abzusetzen, wenn sie aus dem Betrieb ausscheiden. Damit wird das Abflussprinzip durchbrochen. Der Bestand von Zahngold ist jährlich zu erfassen.
Die bisherige Anschaffung von Zahngold auf Vorrat und dabei das sofortige Absetzen als Betriebsausgabe ist nicht mehr möglich.
Wirtschaftsgüter, welche keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen wie zB Gold (Zahngold) stellen einen sehr großen Brennpunkt bei der Bewertung als Betriebsausgabe dar.
Wurde im Wirtschaftsjahr Gold für die Herstellung von Zahngold erstanden und folgende Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie den nachfolgend erläuterten Pflichten nachkommen:
- Anschaffung ab dem 01.04.2012
- Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen
- kein regelmäßiger Wertverzehr
- als Vermögensanlage geeignet
Für den Fall, dass die oben genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen, können diese Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens erst beim Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen, beispielsweise Zahngold wird dem Patienten eingesetzt, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Weiters ist es notwendig, dass die Güter stets evident gehalten werden. Diesbezüglich empfehlen wir, dass die betreffenden Belege kopiert werden, sofern eine Buchhaltung vorhanden ist, diese auf einem eigenen Konto und zusätzlich in einem separaten Verzeichnis erfasst werden, welches folgende Daten beinhalten sollte:
- Genaue Bezeichnung
- Datum der Anschaffung
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
- Name und Anschrift des Lieferanten
Gleichartige Wirtschaftsgüter können als Vereinfachung zu einer Gruppe zusammengefasst werden.